Agb


 

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Vorwort: wir sind keine Charterfirma die mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sondern bieten zum Unkostenpreis Mitsegelgelegenheit an.

 

 


 

1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Mitsegelvertrages verbindlich an. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir die Buchung schriftlich bestätigen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Anmeldungsinhalt abweichen, so kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, falls Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Preisänderungen bei einer Frist von mehr als 6 Monaten zwischen Anmeldung und Törnbeginn sowie wegen Irrtum sind vorbehalten.

2. Die Anmeldung erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung steht der Anmelder wie für seine eigene ein. Ist dies nicht gewünscht, so müssen alle anderen aufgeführten Personen auf der Reiseanmeldung selbst unterzeichnen.

3. Der Eigner der Fenua ,Ralf Güntert, veranstaltet keine Pauschalreisen. Sind über die Törnteilnahme hinaus weitere Leistungen erwünscht, so tritt Ralf Güntert immer nur als Vermittler auf.

4. Bei Reiseanmeldung sind 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Törnbeginn zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Zahlungen kann  Ralf Güntert vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Törnbeginn ist der Reisepreis sofort fällig.

5. Alle Nebenkosten für die Schiffe wie Hafengelder, Treibstoffe, Gebühren, Verpflegung usw. sind törnabhängig und werden gleichmäßig auf die Mitsegler umgelegt. Diese Nebenkosten sind gesondert zu bezahlen und spätestens mit Törnende zur Zahlung fällig. Der Skipper ist Gast der Crew, an Bord .

6. Etwa 4 Wochen vor Törnbeginn ist auf Anfrage bei  Ralf Güntert eine Teilnehmerliste zur Bildung etwaiger Fahrgemeinschaften erhältlich.

7. Sollten die Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Törnbeginn im Besitz der Buchungsbestätigung sein, so ist  Ralf Güntert unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein bezahlter Törn wegen Fehlens der schriftlichen Unterlagen nicht wahrgenommen, so gilt dies als Rücktritt des Teilnehmers.

8. Die Mindestteilnehmerzahl unserer Törns beträgt 3 Personen. Führt  Ralf Güntert einen Törn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht durch, so werden den Anmeldenden die eingegangenen Zahlungen unverzüglich und ohne Abzug erstattet. Darüber hinaus steht den Teilnehmern kein weiterer Schadenersatz zu, weitergehende Ansprüche gegen  Ralf Güntert oder deren Vertreter sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt auch, falls ein Törn aufgrund von Naturkatastrophen, hoheitlicher Anordnung, Streik, innerer Unruhen, Krieg oder anderer schwerwiegender Ereignisse undurchführbar wird. Kann ein Schiff aus den zuletzt genannten Gründen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer den Vertrag nach zwei Tagen kündigen. Er erhält den vollen Reisepreis erstattet. Wird der Törn durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als zwei Tage unterbrochen, so steht dem Teilnehmer ebenfalls ein Kündigungsrecht zu, der Reisepreis wird in diesem Falle anteilig erstattet. Die Frist rechnet jeweils 48 Stunden ab 18.00 Uhr des ersten Törnausfalltages. Eine weitergehende Haftung für Törnabbruch oder Törnänderung aus allen genannten Gründen ist ausgeschlossen.

9. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Informationsmaterial. Der Preis umfaßt im allgemeinen die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes und Kojenplatzes. In aller Regel erfolgt die Unterbringung in Doppelkojen/-kabinen, auf Anfrage auch in Einzelkojen/-kabinen. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper, ausschließlich für die buchenden Personen. Wetter- oder umstandsbedingte oder aus sicherheitstechnischen Erwägungen folgende Abweichungen von Törnplan, Törndauer oder Törnverlauf sind möglich und stellen keine Minderung der Leistung dar.

10. Die Teilnahme an unseren Törns ist eine sportliche Ferienaktivität. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen den Skipper und die anderen Mitsegler, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird oder Schäden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dieser Verzicht umfaßt auch die Ansprüche mittelbar Geschädigter, die aufgrund Gesetzes Unterhaltsansprüche oder Dienstleistungsansprüche gegen einen Mitsegler haben oder haben können.

11. Die Wochentörns beginnen in der Regel, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, an Samstagen um 10.00 Uhr und enden an Freitagen um 17.00 Uhr.

12. Teilnehmen kann jede Person, die im Sinne einer sportlichen Unternehmung und im Verständnis guter Seemannschaft mitsegeln möchte. Die Gäste sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Mitglied der Crew, keine Passagiere, und nehmen auch an der Endreinigung der Schiffe teil. Von dieser Teilnahme kann durch Vereinbarung mit dem Skipper gegen einen Unkostenbeitrag von z.Zt.   25,-- befreit werden. Wer nicht mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann, muß den Skipper vor Antritt des Törns hiervon informieren. Ein Nichttragen von Schwimmweste und Lifebelt, auch ohne ausdrückliche Aufforderung, geschieht auf eigene Gefahr. Aus Gründen der Sicherheit und des ungestörten Ablaufs des Törns, ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten und bei der Beseitigung von etwaigen Störungen zur Schadensminimierung mitzuwirken. Der Skipper ist berechtigt, einzelne oder mehrere Mitglieder der Crew, die den Ablauf oder den Bordfrieden, auch nach Abmahnung, nachhaltig stören, jederzeit vom Törn auszuschließen. Etwa anfallende Kosten gleich welcher Art durch eine solche Maßnahme gehen zu Lasten des oder der betreffenden Mitsegler(s). Des weiteren hat/haben der/die betreffende(n) Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon.

13. Mängel jeglicher Art sind dem Skipper sofort schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich auf die Höhe des Reispreises beschränkt. Eine Abtretung etwaiger Ansprüche des Teilnehmers gegen  Ralf Güntert an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche.

14. Die Schiffe sind kasko- und haftpflichtversichert. Die persönliche Ausrüstung und das Reisegepäck der Teilnehmer ist nicht versichert. Die Törnteilnehmer haften nur für persönlich, insbesondere vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Wir empfehlen dringend den Abschluß von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reiserücktrittskostenversicherung.

15. Ein Reiserücktritt muß unverzüglich schriftlich bei Ralf Güntert angezeigt werden. Bei Reiserücktritt, gleich aus welchem Grund, bis 6 Wochen vor Törnbeginn verfällt die Anzahlung, bei einem späteren Rücktritt ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen. Es steht dem Törnteilnehmer jedoch frei, eine Ersatzperson zu benennen, die in alle Rechte und Pflichten zu gleichen Bedingungen in seinen Vertrag eintritt. Ein Törnteilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn vorzeitig abbricht, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon.

16. Leistungen, die  Ralf Güntert vermittelt wie, Flüge, Hotels, Transfers o.ä., werden nur für die ordnungsgemäße Vermittlung selbst verantwortet, nicht für die eigentliche Leistungserbringung. Vertragspartner der Teilnehmer ist in diesen Fällen der jeweilige Leistungsträger oder Veranstalter.

17. Aus der Nichtbeachtung von Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen usw. entstehende Kosten, auch für hieraus entstehende Schäden, gehen zu Lasten des verursachenden Teilnehmers. Die Teilnehmer müssen sich rechtzeitig vor Törnbeginn über entsprechende Vorschriften informieren und diese einhalten.

18. Mündliche Absprachen und Änderungen dieser Bedingungen sind ungültig, soweit sie nicht schriftlich von Ralf Güntert bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

19. Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen ist Freiburg / i.Brsg.

20. Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Bedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke sollen diese Bedingungen so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommen.